Ein Bundesrichter hat eine geänderte Sammelklage gegen die dezentrale Krypto-Börse Uniswap mit Präjudiz abgewiesen, was einen weiteren juristischen Erfolg für das Protokoll darstelltEin Bundesrichter hat eine geänderte Sammelklage gegen die dezentrale Krypto-Börse Uniswap mit Präjudiz abgewiesen, was einen weiteren juristischen Erfolg für das Protokoll darstellt

US-Richter weist geänderte Sammelklage gegen dezentrale Krypto-Börse Uniswap ab

2026/03/03 18:15
2 Min. Lesezeit
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Ein Bundesrichter hat eine geänderte Sammelklage gegen die dezentrale Krypto-Börse Uniswap mit Präjudiz abgewiesen, was einen weiteren juristischen Sieg für das Protokoll und seine Entwickler bedeutet.

Brian Nistler, Leiter der Politik und stellvertretender Rechtsberater von Uniswap, sagt, dass Richterin Katherine Polk Failla die Risley-Sammelklage gegen Uniswap Labs und Gründer Hayden Adams abgewiesen hat, nachdem sie zuvor damit zusammenhängende bundesrechtliche Ansprüche zurückgewiesen hatte.

Das Urteil befasst sich mit der Haftungstheorie der Kläger.

„Die Haftungstheorien der Kläger basieren immer noch darauf, dass die Beklagten die Betrugsgeschäfte ‚erleichtert' haben, ‚indem sie einen Marktplatz und Einrichtungen zur Zusammenführung von Käufern und Verkäufern von Token bereitgestellt haben[.]' Obwohl sich die Ansprüche geändert haben, ist das Ergebnis dasselbe: Die Kläger können die Beklagten nicht für das Fehlverhalten der nicht identifizierten Drittanbieter haftbar machen."

Failla hatte zuvor ähnliche Argumente abgelehnt.

„Es ‚widerspricht der Logik', dass ein Verfasser eines Smart-Contract, eines Computercodes, für den Missbrauch der Plattform durch einen Drittnutzer haftbar gemacht werden könnte."

Die Klage behauptete, dass Uniswap den Handel mit sogenannten Betrugs-Token ermöglicht habe, die zu Anlegeverlusten führten. Bei der Abweisung der Klage verwies das Gericht auf die dezentrale Struktur des Protokolls und die Schwierigkeit, die mutmaßlichen Token-Emittenten zu identifizieren.

„Aufgrund der dezentralen Natur des Protokolls sind die Identitäten der Betrugs-Token-Emittenten im Grunde unbekannt und nicht erkennbar, sodass die Kläger einen identifizierbaren Schaden, aber keinen identifizierbaren Beklagten haben... Wie im Rest dieser Stellungnahme dargelegt, weist das Gericht ihre Klage vollständig ab."

Adams charakterisiert das Ergebnis als Schaffung eines neuen rechtlichen Präzedenzfalls und argumentiert, dass Open-Source-Entwickler nicht dafür haftbar sind, wie Dritte ihren Code verwenden.

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Generiertes Bild: Midjourney

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